Lassen wir vorerst einmal die Musik beiseite und mit ihr auch die Überlegung des Sammelns und Konservierens der Töne. Der Mensch ist ja schlechthin Sammler – und das ist er nicht nur vor Tausenden Jahren gewesen, als er sich mit dem Sammeln und Bevorraten eine Überlebenschance sicherte.
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Die Brucker Ålmpfeiferl sind verklungen …
Der Volksmusikforschung und den Volkskundlern ist dieses Kapitel steirischer Instrumentenbaukunst natürlich bekannt. Außer in Lokalzeitungen (1) und in Fachzeitschriften (2) ist darüber kaum etwas in die Öffentlichkeit gedrungen.
Heimatlied – garstig Lied?
Ich habe mein Heimatlied und will es niemandem lernen! Es soll sich wer anhängen, mitklingen, mitsingen – in meiner Heimat. Aber nicht in Radkersburg, Mariazell oder in der Ramsau, denn mein Lied „Mir gfållt hålt nix so guat, als wia mei „Übelbåchertål“ ist nicht nur textlich regional begrenzt, auch die Melodie ist ein Klangbild meiner Umgebung.
Volksmusik und Urheberrecht
Das Steirische Volksliedwerk ist selbstverständlich auch Anlaufstelle für die Fragen zu diesem Thema, das an Brisanz noch nichts verloren hat. Nach wie vor sind nämlich „gemeinfreie Werke“ wie sie die Rechtssprechung bezeichnet, frei verfügbar, also nicht geschützt.
Hubert von Goiserns Hiatamadl
Die besten Kochrezepte sind natürlich jene, die man im Kopf hat, und die man mit einer lieben Erinnerung an jene Person verbindet, die einem das Rezept anvertraut hat.