Die Notunterkunft auf der Gleinalm

Nachdem ich dem Ansturm an Anfragen nicht gewachsen bin, sehe ich mich als Obmann der Ortsgruppe Übelbachtal des ÖAV veranlasst, zur bevorstehenden Auflösung der Notunterkunft auf der Gleinalm Stellung zu nehmen.Die Notunterkunft bleibt bis 15. Mai 2017 in Betrieb und wird von unserer Ortsgruppe betreut. Die Auflösung der Notunterkunft betrifft also die nächste Herbst-Frühjahr Saison ab Mitte September 2017. Wanderer am 05er Weitwanderweg mögen dies bei der Tourenplanung bedenken.

Vorbemerkung zu dieser Maßnahme

Um allen Gerüchten Einhalt zu gebieten ist fest zuhalten, dass die Unterkunft den Wanderern am Weitwanderweg 05 gewidmet war und in den vielen voran gegangenen Jahrzehnten an einer weiteren Verwendung von Seite des Grundbesitzers kein Anstoß genommen wurde. Es ging dabei um Benützung durch Tagesgäste, um kleine Urlaubsaufenthalte, Silvesterfeiern etc.

Unter meiner Obmannschaft fällt die grundlegende Sanierung, ein Vorbau zum Schutz vor Schneeverwehungen und die Erneuerung der WC Anlage. Dies war mit einem enormen Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden. Meinen Alpenvereins-Freunden sei nochmals herzlich dafür gedankt.

Anlass der Schließung

Auslöser einer Missstimmung zwischen dem Alpenverein und dem Grundbesitzer war die Forderung des Alpenvereins – per Pressemitteilung -, die Forststraßen Österreichs für Mountainbiker generell gesetzlich frei zu geben. Dies hatte zur Folge, dass der Besitzer des Forstgutes seine Mitgliedschaft in unserer Ortsgruppe zurücklegte und im gleichen Atemzug auch die Notunterkunft in „Disposition“ stellte.

Forthin wurde die Jahrzehnte lang geführte Einrichtung in ihrer Funktion kontrolliert und beschnitten. Die Notunterkunft sollte ausschließlich für den ursprünglichen Zweck zur Verfügung stehen – für Weitwanderer. Besuche also durch Tagesgäste, Ausflüge zur Notunterkunft, Nächtigungen ohne auf dem Weitwanderweg unterwegs zu sein, wurden vom Grundbesitzer zum „Vorfall“ erklärt und als „Missbrauch“ bezeichnet. Dies, obwohl die Zahlen beinahe lächerlich klingen: Es handelte sich um jeweils zwischen 7 und 39 Nächtigungen und, 5 bis 15 Tagesgäste in den Monaten Mitte September bis Mitte Mai. (Erhebung 2012 bis 2016)

Die Situation spitze sich zu Sylvester 2016 zu, als ein Mann mit Hund und eine Frau mit Sohn die Unterkunft besuchten und dies wieder als Vorfall und Missbrauch eingestuft wurde. Daraus wurde ein Exempel statuiert, um die Notunterkunft endgültig zu schließen.

Als Obmann der Ortsgruppe stelle ich mich schützend vor meine Mitarbeiter, denen vorgeworfen wird, die Notunterkunft nicht betreuen zu können oder zu wollen. Ebenso stelle ich mich auch schützend vor jene Wanderer, denen pauschal ein Missbrauch vorgeworfen wurde.

In einem folgenden Gespräch mit dem Forstbesitzer habe ich demnach einer Schließung zugestimmt, weil es nicht möglich sein wird, eine im Winter schwer erreichbare Notunterkunft nach den neu aufgestellten Kriterien zu kontrollieren. Ich kenne keine einzige Notunterkunft, die solchen Vorgaben gerecht werden muss.

Schlussbemerkung

Dem Gutsbesitzer sind durch den sogenannten Missbrauch und den Vorfällen keinerlei Schäden entstanden. Für den ÖAV Übelbachtal waren die Betreuung und der Ausbau mit finanziellem Aufwand und viel Arbeit verbunden.

Nie und nimmer hätten wir aber eine Schließung angedacht, weil die Unterkunft zu wenig besucht wird oder weil sie uns zu viel Arbeit bereitet. Im Gegenteil, sie hätte auch einen Sinn, wenn sie nur alle 10 Jahre im Ernstfall Schutz geboten hätte. Auch eine Babyklappe wird nicht aufgelöst, weil jemand missbräuchlich eine Bierflasche hinterlegt.

Leider ist die Auflösung der Notunterkunft zum „Vorfall“ geworden und wieder einmal dazu angetan, die Ressentiments gegenüber Großgrundbesitzern und Adeligen anzufachen. Von solchen Pauschalierungen halte ich nichts und ich bitte unsere Mitglieder der OG Übelbachtal nicht in dieses Fahrwasser abzugleiten.

Dies wäre unfair jenen Grundeigentümern gegenüber, die unseren bergsteigerischen Ambitionen stets entgegen kommen und uns die schönsten Bergerlebnisse ermöglichen.

Wo bleibt das Weihnachtswunder?

Gerade in diesen nachweihnachtlichen Tagen, erinnert die Bezeichnung „Notunterkunft“ an das größte Ereignis der biblischen Geschichte. Und wie köstlich: Auch damals bedurfte es eines „Vorfalls“ im Stall zu Bethlehem und eines „Missbrauchs“ landwirtschaftlicher Einrichtungen. Nicht auszudenken, wo die Niederkunft hätte stattfinden sollen, wenn der Gutsherr NEIN gesagt hätte. So aber erzählen wir uns bis zum heutigen die Geschichte von der Ankunft des göttlichen Kindes, eingebettet zwischen Ochs und Esel…

Am Heilig Abend legte ich mir mein Mobiltelefon unter den Christbaum und rechnete fest damit, dass mich ein Anruf der Forstverwaltung erreichen und die Sperre der Notunterkunft zurückgenommen wird. Ich wartete leider vergebens…


Statement anlässlich der Auflösung der Notunterkunft auf der Gleinalm, 2017;Grundsätzlich sind alle hier veröffentlichten Inhalte urheberrechtlich geschützt und sämtliche Rechte vorbehalten.