Gutes Neues…!

Haben Sie schon einmal kurz vor der Mittagszeit mit „Guten Morgen“ gegrüßt? Das ist doch peinlich, Sie Langschläfer! Ebenso verhält es sich mit dem „Schönes Wochenende!“ , wenn Sie es einem Arbeitstier schon am Donnerstag früh morgens zurufen.

Ja, diese alltäglichen Floskeln des Grüßens

…und Wünschens haben ihre eigene Ordnung und bedürfen einer sensiblen Anwendung. Wir übernehmen alte Regeln oder legen uns eigene zurecht: Welche Grüße zu welcher Zeit und wie es sich mit den Festtags- und Neujahrwünschen verhält.

In der Stadt gelten – so meine Erfahrung – die Neujahrswünsche schon Mitte Jänner als überholt. Am Lande wünscht man wesentlich länger. Lebt man in einem der entlegenen Täler, dann wird man dies gut verstehen. Es dauert eben, bis man seine Leut` im neuen Jahr alle wieder trifft.

Also besagt eine ungeschriebene Regel

…dass die Glück- und Segenswünsche zum Neuen Jahr bis Maria Lichtmess – also bis zum 2. Februar gelten. Sie haben noch Zeit, denn dieses Beispiel überlieferter Ordnung gibt Ihnen noch Zeit, Ihre Wünsche an den Mann und an die Frau zu bringen…


Die Steirische, Wie das Leben so spielt / 2005; Grundsätzlich sind alle hier veröffentlichten Inhalte urheberrechtlich geschützt und sämtliche Rechte vorbehalten.