Do kennt si koana aus

Musik aus Bosheit geboren

Es mag anmaßend erscheinen, Joseph Haydns musikalische Schelmenstücke in Verbindung mit den Späßen der Musikgruppe „Die Steirischen Tanzgeiger“(1) zu bringen.

Obwohl weit hergeholt, zeigen die beiden Vorkommnisse allerdings eine Verwandtschaft, die uns schmunzeln lässt. Joseph Haydn komponierte anlässlich seines Englandaufenthaltes seine „Symphonie mit dem Paukenschlag“, die am 23. März 1792 uraufgeführt wurde. Zu Beginn des zweiten Satzes wird eine achttaktige Melodie wiederholt. Am Schluss lässt ein unerwartet kräftiger Schlag des gesamten Orchesters – verstärkt durch die Pauke – die Zuhörer aufschrecken. Der humorvolle Haydn wollte also den schläfrigen, englischen Damen einen Streich spielen, der seinem Werk letztlich den Namen gab.

Haydns Reise war beschwerlich. In Anbetracht der weiten Kutschenfahrt und der damals mühsamen Überfahrt nach England ist die Gegenüberstellung mit der nun folgenden Begebenheit umso köstlicher. Immerhin liegen etwa 190 Jahre zwischen diesem populären und dem nun folgenden, völlig unbekannten musikalischen Spaß.

Bayerische Tanzlust – steirische Spiellust

Zur Blütezeit des Ensembles „Die Steirischen Tanzgeiger“ gaben sich die Musikanten regelmäßigen Bayern-Gastspielen hin. Die erstklassige Autobahnverbindung brachte die Musiker allerdings schneller ins Ausland, als sich die unterschiedlichen Tanzboden-Gepflogenheiten hätten annähern können. War das der eigentliche Reiz für beide Seiten, für die bayrische Tanzlust ebenso wie für die österreichische Spiellust? Für alle, die hinter den damaligen Gastspielen ein kulturpolitisches Konzept vermuten, öffnet sich nun der Vorhang: Wir waren – der Autor dieser Zeilen war einer davon – der Reislust und dem Abenteuer verfallen und zugegeben, auch dem kulinarischen Bayern. Konnte man sich von jungen Leuten, die sich aus Wien, dem Burgenland und der Steiermark zusammenfanden den Import ihrer regionalen Bodenständigkeit erwarten? Nein, eher waren es Einfälle nach Lust und Laune. Bayrische Tanzgepflogenheiten hatten es also schwer, dem österreichischen Angriff standzuhalten. Die Tanzleidenschaft der Bayern stellte aber ebenso Anforderungen. Unter anderem wurden immer und immer wieder Zwiefache verlangt, eine Tanzform für die unser Repertoire weniger gerüstet war. Dadurch entstand in uns der Wunsch, den Rufern nach Zwiefachen endlich einmal Paroli zu bieten, sie zwar fordern zu lassen, sie aber mit einem speziellen und neuen Zwiefachen zu überfordern. Die auf der Reise entwickelte, gefinkelte Melodie- und Taktwechselgestaltung tat seine Wirkung: Just in dem Moment, als die Zwiefach-Experten kopfschüttelnd aufgaben, erklang der Spottvers: „Då kennt si’ koana aus… “

Die Schelme zeigen keine Reue

Der Unterschied zu Haydns Schelmenstück: Die Quellenlage ist fatal. Weder das Jahr noch der Ort der Uraufführung des damals auf der Autobahn entstandenen Zwiefachen sind gesichert. Nachdem die Komposition samt Einstudierung reine Kopfarbeit war, ist uns aus der damaligen Zeit (etwa 1980) auch kein schriftlicher Beleg überliefert. Dieser kleine Beitrag war nunmehr Anlass, dies nachzuholen. Schelmenstück hin und Spaß her: Noch ein kleines Detail unterscheidet die beiden Geschichten. „Die Steirischen Tanzgeiger“ verleugnen keinesfalls die böse Absicht und beichten hiermit ohne Reue. Zu Joseph Haydns schalkhafter Absicht wird aber einerseits der Satz „Da werden die Weiber aufschreien!“ zitiert, andererseits hat der Meister selbst den absichtlichen Einsatz des Paukenschlages als Konzertbesucher-Weckruf in Abrede gestellt. (2) Verwirrende Geschichtsschreibung also! Da soll sich einer auskennen…

Anmerkungen

1 „Die Steirischen Tanzgeiger“ (1976-1983) spielten in der Besetzung 1. Geige: Rudolf Pietsch; 2. Geige: Ingeborg Pabi; Harmonika: Hermann Härtel; Bratsche: Franziska Stockhammer; Bassgeige: Elisabeth Paul..

2 Schmidt, Leopold: Joseph Haydn. Berlin, Harmonie Verl. Ges. 1898. S. 84. (Berühmte Musik)


Sänger- und Musikantenzeitung, München, 2005; Grundsätzlich sind alle hier veröffentlichten Inhalte urheberrechtlich geschützt und sämtliche Rechte vorbehalten.